Posted by admin On März - 19 - 2010 1 Comment

Noch ein Thema, welches wir bereits behaldelt haben und eigentlich recht interessant ist: Verlässliche IT-Systeme

Verfügbarkeit Echtheit Verbindlichkeit Vertraulichkeit Einmaligkeit
Ausfallsicherheit
Zuverlässigkeit
Überlebensfähigkeit
Beständigkeit
Robustheit
Integrität
Unversehrtheit
Authentizität
Urheberschaft
Rechtssicherheit
Beweissicherheit
Verantwortlichkeit
Nachweisbarkeit
Unbestreitbarkeit
Informationsqualität
Privatheit
Anonymität
Unbeobachtbarkeit
Verschwiegenheit
Geheimhaltung
Eigentum
Kopierschutz
Urheberrecht
Versionskontrolle
Konsistenz
Unwiederholbarkeit
Widerrufbarkeit

Zwischen diesen Zielen gibt es teilweise Zielkonflikte!

Einige Aspekte der Verlässlichkeit

(beispielhafte Aufzählung)

Verfügbarkeit

  • Informationen müssen zur rechten Zeit am rechten Ort verfügbar sein.
  • Systeme müssen für Fehlersituationen gerüstet sein.
  • Niemand darf durch fehlende Daten Schaden erleiden (z. B. Notfalldaten in der Medizin).
  • Die Langlebigkeit von Datenträgern [DER SPIEGEL 40/1995, 228 - 230] ist zu beachten.
  • Idiotensicherheit soll Nutzer davor schützen, Schaden anzurichten. (Verständliche, intuitiv erfassbare Benutzungsoberflächen halfen dabei.)
  • Sicherungskopien sollen vor Datenverlust schützen. (Die drei wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen: Backups, Backups, Backups: online, im Safe, extern).
  • Garantierte Antwortzeiten im Netz sollen für zeitgerechten Informationszugang sorgen. (Bandbreite, Serverkapazität, Schichtenarchitekturen)

Ein Angriff auf die Verfügbarkeit heißt »Denial-of-Service«-Angriff.

Echtheit (Integrität)

  • Niemand darf durch verfälschte Daten Schaden erleiden.
  • Texte und Bilder sollen nicht unbefugt oder unbemerkt manipuliert werden können [DER SPIEGEL 34/1996, 84 - 88].
  • Systemdienste und Programme müssen frei von unbefugter Manipulation (z. B. »Trojanischen Pferden«) sein.
  • Die Identität von Benutzern eines IT-Systems muss u. U. zweifelsfrei nachzuweisen sein.
  • Ebenso die Echtheit von Kommunikationspartnern (Menschen, Systemen).
  • Quellen kritischer Informationen müssen nachweisbar sein.
  • Die Verantwortung für kritische Maßnahmen muss nachweisbar sein (z. B. Medikation).
  • Die Qualität von Handlungsanweisungen muss zuverlässig gesichert sein (z. B. medizinische Leitlinien).
  • Überwachungssysteme sollen Fehlverhalten aufdecken.
  • Absende- und Empfangsnachweis ist für Nachrichten oft notwendig (Quittierung).
  • Kommerzielle Transaktionen und Rechtsgeschäfte sollen über Kommunikationskanäle rechtssicher abgewickelt werden können.
  • Der Ressourcenverbrauch von Nutzern muss oft abgerechnet werden.
  • Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist zu wahren (siehe Datenschutzgesetze).
  • Geheimnisse (auch z. B. kryptographische Schlüssel) sind zu schützen.
  • Bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte) unterliegen der Schweigepflicht.
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit sollen unnötige Preisgabe vermeiden.
  • Zugriffsrechte auf Informationen sind zu regeln.
  • Es gibt ein Recht auf Vergessen von Informationen; Löschfristen, Löschbegehren, Verfallsdaten sind zu respektieren.
  • Unbefugte Kopien sollen (trotz Leserecht!) verhindert werden.
  • (Digitale) Wasserzeichen sollen bei unbefugter Kopie die Quelle nachweisen.
  • Transaktionen (z. B. Geldbuchungen) sollen nicht wiederholt werden können.
  • Kompromittierte Schlüssel müssen widerrufbar sein.
  • Die Datenschutzgesetze definieren Widerspruchs- und Löschrechte.

Verbindlichkeit

  • Quellen kritischer Informationen müssen nachweisbar sein.
  • Die Verantwortung für kritische Maßnahmen muss nachweisbar sein (z. B. Medikation).
  • Die Qualität von Handlungsanweisungen muss zuverlässig gesichert sein (z. B. medizinische Leitlinien).
  • Überwachungssysteme sollen Fehlverhalten aufdecken.
  • Absende- und Empfangsnachweis ist für Nachrichten oft notwendig (Quittierung).
  • Kommerzielle Transaktionen und Rechtsgeschäfte sollen über Kommunikationskanäle rechtssicher abgewickelt werden können.
  • Der Ressourcenverbrauch von Nutzern muss oft abgerechnet werden
  • Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist zu wahren (siehe Datenschutzgesetze)
  • Geheimnisse (auch z. B. kryptographische Schlüssel) sind zu schützen.
  • Bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte) unterliegen der Schweigepflicht
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit sollen unnötige Preisgabe vermeiden
  • Zugriffsrechte auf Informationen sind zu regeln
  • Es gibt ein Recht auf Vergessen von Informationen; Löschfristen, Löschbegehren, Verfallsdaten sind zu respektieren
  • Unbefugte Kopien sollen (trotz Leserecht!) verhindert werden.
  • (Digitale) Wasserzeichen sollen bei unbefugter Kopie die Quelle nachweisen.
  • Transaktionen (z. B. Geldbuchungen) sollen nicht wiederholt werden können.
  • Kompromittierte Schlüssel müssen widerrufbar sein
  • Die Datenschutzgesetze definieren Widerspruchs- und Löschrechte

Vertraulichkeit

  • Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist zu wahren (siehe Datenschutzgesetze)
  • Geheimnisse (auch z. B. kryptographische Schlüssel) sind zu schützen
  • Bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte) unterliegen der Schweigepflicht
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit sollen unnötige Preisgabe vermeiden.
  • Zugriffsrechte auf Informationen sind zu regeln
  • Es gibt ein Recht auf Vergessen von Informationen; Löschfristen, Löschbegehren, Verfallsdaten sind zu respektieren

Einmaligkeit

  • Unbefugte Kopien sollen (trotz Leserecht!) verhindert werden
  • (Digitale) Wasserzeichen sollen bei unbefugter Kopie die Quelle nachweisen.
  • Transaktionen (z. B. Geldbuchungen) sollen nicht wiederholt werden können
  • Kompromittierte Schlüssel müssen widerrufbar sein
  • Die Datenschutzgesetze definieren Widerspruchs- und Löschrechte

greetz
funkjoker

One Response so far.

  1. CONeal sagt:

    Schreibst du eigentlich deine Schulsachen hier immer zusammen? Ich find das ist eigentlich voll die geile Idee. Danke schon mal dafür.